Ortsbeiräte

PDF | Drucken |

Was ist eigentlich der Ortsbeirat?

Der Ortsbeirat einer Gemeinde wird von den Bürgern der einzelnen Orte gleichzeitig mit den Gemeindevertretern für die Wahlzeit der Gemeindevertretung gewählt. Er setzt sich mindestens aus drei und höchstens aus neun ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Die Ortsbeiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Der Vorsitzende trägt gleichzeitig die Bezeichnung Ortsvorsteher.

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten des Ortsteils zu hören. Er hat in diesen Fällen aber nur ein Vorschlagsrecht. Der Ortsbeirat hat zu Fragen, die von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden, Stellung zu nehmen. Eine endgültige Entscheidunge trifft der Ortsbeirat nur, wenn ihm die Gemeindevertretung eine bestimmte Angelegenheit widerruflich zur endgültigen Entscheidung übertragen hat. In der Praxis kommt dies aber relativ selten vor.


watz_klein Watzenborn-Steinberg
garbenteich_klein Garbenteich
dorfguell_klein Dorf-Güll
holzheim_klein Holzheim
grueningen_klein Grüningen
haus_original Hausen

zurck


Newsletter




 

WappenPohlheim

......Pohlheimer
....Partnerstädte

strehla2

 

 

952005_132517_logo_admont

952005_132916_logo_zirc

Hessen-Finder