Magistrat

Welche Aufgaben hat der Magistrat ?

Die gesetzliche Grundlage für das hessische Kommunalrecht ist die "Hessische Gemeindeordnung", kurz HGO genannt. In dieser HGO ist geregelt, daß die Stadt als juristische Person durch ihre Organe handelt. Die Organe der Stadt Pohlheim sind die Stadtverordnetenversammlung (Stadtparlament) und der Magistrat.

Der Magistrat besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und den ehrenamtlichen Stadträten, von denen eine Person zum Ersten Stadtrat gewählt wird. Die Stadträte werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt, ihre Wahlzeit beträgt ab der Kommunalwahl 2001 fünf Jahre. Magistratsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Stadtverordnete sein.

Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Stadt. Insbesondere hat er die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten und auszuführen, die Einrichtungen und Betriebe der Stadt und das sonstige Vermögen der Stadt zu verwalten, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen, die Stadt zu vertreten und den Schriftwechsel zu führen.

In Pohlheim besteht der Magistrat neben dem Bürgermeister aus acht Personen, von denen 3 der SPD, 2 der CDU, 1 der FW, 1 der Grünen und 1 der FDP angehören. Die Sitzungen sind immer nicht öffentlich.

 

Gewählter Vertreter der FREIEN WÄHLER

 

Seidler Ewald

Ewald Seidler

Holzheim

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