Ortsbeiräte
Was ist eigentlich der Ortsbeirat?
Der Ortsbeirat einer Gemeinde wird von den Bürgern der einzelnen Orte gleichzeitig mit den Gemeindevertretern für die Wahlzeit der Gemeindevertretung gewählt. Er setzt sich mindestens aus drei und höchstens aus sieben ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Die Ortsbeiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Der Vorsitzende trägt gleichzeitig die Bezeichnung Ortsvorsteher.
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten des Ortsteils zu hören. Er hat in diesen Fällen aber nur ein Vorschlagsrecht. Der Ortsbeirat hat zu Fragen, die von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden, Stellung zu nehmen. Eine endgültige Entscheidunge trifft der Ortsbeirat nur, wenn ihm die Gemeindevertretung eine bestimmte Angelegenheit widerruflich zur endgültigen Entscheidung übertragen hat. In der Praxis kommt dies aber relativ selten vor.